BETREUUNGS / ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
monatlich 131,00 Euro
VERHINDERUNGSPFLEGE
Die Übergangszeit bis zum 30.Juni 2025
Bis zum 30.Juni 2025 gelten die aktuellen Regelungen weiterhin;
Pflegebedürftige und Angehörige können das Budget der Kurzzeitpflege verwenden, um die Verhinderungspflege aufzustocken.
Insgesamt stehen bis zu 2.528 € zur Verfügung: 1.685 € reguläres Budget und bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege.
Die neuen Regelungen ab dem 1. Juli 2025.
Ab dem 1. Juli 2025 tritt das neue gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € in Kraft.
Wer bis Juni die bisherigen Mittel vollständig ausgeschöpft hat, kann ab Juli noch 1.011 € zusätzlich nutzen.
Nicht genutzte Budgets aus der ersten Jahreshälfte können ab Juli vollständig eingesetzt werden.
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- Bereits ab Pflegegrad 1 werden Leistungen von der Pflegekasse übernommen.
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Dieses Angebot ist ein von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Hilfe- und Betreuungsangebot im Rahmen sogenannter niederschwelliger Leistungen.
Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote sind Angebote, in denen freiwillige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, muss das Betreuungsangebot von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt sein.