Betreuung und Entlastungsleistungen (monatlich EUR 125,-) sowie der Betrag der Stundenweise Verhinderungspflege EUR 1612,- max. EUR 2418,- können in Anspruch genommen werden ab einer Dauer von 2 Stunden, zuzüglich evtl. entstehender Fahrtkosten.
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- Bereits ab Pflegegrad 1 werden Leistungen von der Pflegekasse übernommen.
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Dieses Angebot ist ein von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Hilfe- und Betreuungsangebot im Rahmen sogenannter niederschwelliger Leistungen.
Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote sind Angebote, in denen freiwillige und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter fachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, muss das Betreuungsangebot von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt sein.